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40837 Ratingen
Deutschland
Kunst am Bau – Rathaus Ratingen
Zur Realisierung eines Kunstwerks im Rathausneubau schreibt die Stadt Ratingen einen Kunstwettbewerb aus. Der Siegerentwurf wird durch die Kunstkommission der Stadt ermittelt und zur RealiÂsierung dem Rat der Stadt vorgeÂschlagen. Der Wettbewerb soll in zwei Stufen durchgefĂĽhrt werden.
Wettbewerbsaufgabe und Kunststandort
Das neue Rathaus (Fertigstellung 2019, Entwurf: PASD Architekten) umschließt U-förmig einen zentralen Platz mit dem Haupteingang an der zurückliegenden Stirnseite. In den Westflügel ist der polygonale Ratssaal aus den 1970er Jahren integriert. Vom Platz aus führt ein separater Eingang mit Treppenhaus zum Ratssaal und dem Ratstrakt. Als Kunststandort steht der Eingangsbereich und der Treppenaufgang zur Verfügung sowie alternativ innerhalb des Ratssaals die seitlichen der drei Wandkompartimente, die die Stirnseite des Saals bilden.
Der Rat der Stadt ist für alle kommunalen Angelegenheiten der Stadt zuständig. Der Ratstrakt mit dem Ratssaal bildet somit den zentralen Ort der kommunalpolitischen Auseinandersetzung und ist ein wesentlicher Bereich des Rathauses. Zugleich ist dieses Sitz der Verwaltung. Die Kunst am Bau soll die Bedeutung und Funktion des Rathauses als Sitz des Rats der Stadt und der Verwaltung unterstreichen und die Identifikation der Bürger mit ihrem Rathaus stärken.
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Verfahren
Der Wettbewerb wird als zweistufiges Verfahren durchgeführt. Aus den Einsendungen der freien, nicht anonymen Ausschreibung werden von der Kunstkommission der Stadt zehn Teilnehmer ausgewählt und zu einem qualifizierten Wettbewerb eingeladen.
Zusammensetzung der Kommission: Harald Filip (Kulturdezernent Stadt Ratingen), Wibke Fischer (PASD Architekten), Birgit Jensen (bildende KĂĽnstlerin), Jochen Kral (BauÂdezernent Stadt Ratingen), Dr. Alexandra König (Museum Ratingen), Prof. Dr. Viola Vahrson (PBSA Hochschule DĂĽsseldorf), Birgit Lorenzen (Bauamt Stadt Ratingen), Dr. Oliver Zybok (Overbeckgesellschaft LĂĽbeck) sowie Vertreter der Ratsfraktionen.
Teilnahmeberechtigung
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Umfang
Vita, Ausstellungsverzeichnis, Abbildungen und Angaben zu maximal vier ArbeiÂten/Projekten unabhängig vom obigen Bauvorhaben, gesamt max. sechs DIN A 4 Seiten.
Für diese Beiträge werden keine Honorare bezahlt.
Einsendeschluss ist der 15.4.2019 (Eingangsstempel der Stadtverwaltung!)
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Auswahlverfahren
Die Kunstkommission wird aus den eingegangenen Beiträgen zehn Künstler für die Teilnahme am Kunstwettbewerb auswählen. Die Entscheidung des Gremiums ist nicht anfechtbar. Die Teilnehmer der zweiten Stufe werden eingeladen, einen detaillierten Entwurf für einen der beiden Standorte im Rathaus einzureichen.
Auswahlkriterien
Neben der ErfĂĽllung der formalen Wettbewerbsanforderungen, der Vollständigkeit der Wettbewerbsunterlagen und der Nachvollziehbarkeit der Größen und Kosten sind die Auswahlkriterien die ErfĂĽllung der Wettbewerbsaufgabe, die Originalität der EntwurfsÂidee, die gestalterische Umsetzung und kĂĽnstlerische Qualität, die KorresÂpondenz zwischen der Arbeit und der Gestalt des Raumes sowie die technische UmsetzÂbarkeit, Einhaltung des Kostenrahmens und Angemessenheit der Folgekosten.
Der qualifizierte Wettbewerb
Die Einladung zu einem qualifizierten Entwurf erfolgt im Juni 2019. Die Teilnehmer erhalten die Möglichkeit einer Begehung der Ă–rtlichkeiten. Das weitere WettbewerbsÂverfahren erfolgt anonym.
Umfang des qualifizierten Entwurfs
Qualifizierte Skizze zum ausgewählten Standort, max. DIN A 3 / Modell max. Mst. 1:10, Angaben zu Material, Technik, Größe etc., Kostenkalkulation.
Die vorgeschlagenen Entwürfe müssen zur Realisierung den Sicherheitsansprüchen in öffentlich zugänglichen Gebäuden entsprechen. Auf die Verwendung von organischem Material, Wasser und akustischen Beiträgen ist zu verzichten. Eine Veranschlagung der Folgekosten ist Bestandteil des Beitrags.
Als Einsendeschluss ist der 20. September 2019 vorgesehen.
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VergĂĽtung
Als Bearbeitungshonorar für die Entwicklung eines Entwurfs wird die Summe von 1.500 € inkl. Mwst. pro Beitrag ausgelobt.
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Realisierungssumme
Für die Realisierung des Entwurfs inkl. Honorar steht die Summe von 70.000 € inkl. Mwst. zur Verfügung, das Entwurfshonorar wird verrechnet.