2 Wohn-und Arbeitsstipendien in der Künstlerstätte Stuhr-Heiligenrode

Die Gemeinde Stuhr unterhält im historischen Mühlenensemble in Stuhr-Heiligenrode mit Un-terstützung des Landes Niedersachsen eine Künstlerstätte mit Wohn-und Arbeitsräumen zur Förderung des künstlerischen Schaffens.

Die Künstlerstätte Stuhr-Heiligenrode soll Nachwuchskünstlerinnen und -künstlern aus Bremen und Niedersachsen aus dem Bereich Bildende Kunstdienen. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, in geeigneter Umgebung ohne große wirtschaftliche Belastung künstlerisch wirken zu können. Hier können jeweils zwei Künstler*innen parallel wohnen und arbeiten.

Für 2020 erfolgt die Ausschreibungvon zweiWohn-und Arbeitsstipendienfür den Bereich BILDENDE KUNST.

Umfang der Förderung

Für die Dauer des Aufenthaltes gewähren die Gemeinde Stuhr und das Land Niedersachsenden Stipendiatinnen/Stipendiaten ein Barstipendium in Höhe von 1.400,00 €monatlich. Außerdem beteiligt sich die Gemeinde Stuhr mit einem Zuschuss an der Herausgabe eines Ka-taloges zur Abschlussausstellung am Ende des Stipendiums. Die Wohn-und Arbeitsräume werden für zehn Monate mietfrei zur Verfügung gestellt, für die laufenden Kosten (Strom, Hei-zung, Wasser etc.)wird eine monatliche Kostenpauschale von zurzeit 75,00€ erhoben. Für den Zeitraum des Stipendiums sind der Aufenthalt und die Arbeit in Stuhr-Heiligenrode erforderlich.

Beginn des Stipendiums

Der Beginn des Stipendiums ist für den 1. August 2020 bzw. 1. November 2020 vorgesehen.

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