8. Symposium Fiss - Kunst am Berg

 Vom 05. September - 27. September 2020

1. Veranstalter

Fisser Bergbahnen GmbH, sowie verschiedene Sponsoren

2. Teilnehmer

Zum Symposium werden 15 Bildhauer sowie diverse andere Künstler eingeladen. Die Teilnehmer können als Einzelkünstler oder als Team arbeiten. Begleitpersonen können auf eigene Kosten mitgenommen werden. Sofern wir freie Schlafplätze für Begleitpersonen haben, betragen die Kosten pro Nacht/Person € 15,-. Verpflegung ist nicht inkludiert und muss auf eigene Kosten getragen werden. Enge Familienmitglieder (Ehe- oder Lebenspartner und Kinder) bekommen bei einem Besuch Freikarten für die Benützung der Bahn gestellt. Alle anderen Besucher (zB Freunde oder Verwandte) müssen eine Fahrkarte kaufen.

3. Termine: Ausschreibung

15. Mai 2020: Anmeldeschluss mit Lebenslauf, Portrait-Foto, Text, Skizze, Modellfoto und Grösse der geplanten Skulptur, Website (wenn vorhanden)

01. Juni 2020: Auswahl der Teilnehmer durch OK

10. Juni 2020: Teilnahmebestätigung, resp. Absage an Bildhauer

Symposium

  • Ab 05. September 2020: Individuelle Anreise und Einrichten der Baustelle im Zeitrahmen ab 05.09.2020
  • Arbeiten an den Skulpturen von morgens bis abends   
  • individuelle Heimreise
  • Die Präsentation der fertiggestellten Skulpturen findet mit einem Rahmenprogramm, am 27. September 2020 ab 10 Uhr im und um das Restaurant Bergdiamant statt. Die Anwesenheit des Künstlers ist erwünscht.
  • Der Veranstalter übernimmt bei der Veranstaltung, für die teilnehmenden Künstler, ein Frühstück und Mittagessen sowie je ein Getränk pro Mahlzeit

 

4. Skulpturen

Jedem Bildhauer wird, je nachdem, das Material in rohem Zustand zur Verfügung gestellt. Die angegebenen Maße vom Bildhauer können ungefähr berücksichtigt werden. Zusätzliches Material ist erlaubt, die Kosten gehen allerdings zu Lasten des Teilnehmers.

5. Auswahlkriterien

Die Entwürfe werden nach folgenden Kriterien ausgesucht:

  • Idee und Originalität
  • Realisierbarkeit (Marmor / holzgerecht)
  • Technischer Aufwand
  • Gesamteindruck
  • Nutzung des zur Verfügung gestellten Materials

 

6. Ausrüstung

  • Es wird eine Stromzufuhr (220 Volt) sowie Druckluft (Anschluss siehe Foto) zur Verfügung gestellt.
  • Arbeitsplatz
  • Bagger oder ähnliches Fahrzeug vorhanden.
  • Restliches Werkzeug muss vom Bildhauer mitgebracht werden.
  • Somit muss jeder Künstler diebenötigten Maschinen wie zB
  • Schweißgerät, Motorsäge, Bohrmaschine, Schrauben,
  • Gewindestangen usw. selbst organisieren.
  • Zusätzliches Material oder spezielle Fahrten werden dem Künstler in Rechnung gestellt.


7. Arbeitszeiten: Von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Programmänderungen vorbehalten

8. Leistungen des Veranstalters

  • Übernachtung entweder im Panoramrestaurant BergDiamant auf 2400m Seehöhe oder im Tal – die Wahl der Unterkunft obliegt dem Veranstalter
  • Frühstück. Mittag- und Abendessen; ein Getränk zu jeder Mahlzeit, Menge der Getränke am Abend mit Absprache des Veranstalters
  • Rahmenprogramm
  • Marmorblock
  • Arven-/Lärchenstamm

 

9. Bildhauerarbeiten

Die Skulpturen sind Eigentum des Bildhauers. Sie bleiben jedoch 2 Jahre nach ihrer Erstellung in Fiss und werden rund um das Restaurant Bergdiamant an verschiedenen Plätzen im Freien ausgestellt. (Marmorkunstwerke 3 Jahre)
Der Standort wird vom Veranstalter bestimmt. Wird die Skulptur verkauft, gehen 10% des Verkaufspreises an die Fisser Bergbahnen. Die Materialkosten muss der Bildhauer dem Veranstalter zurückerstatten.
Der Preis der Skulptur wird vom Bildhauer festgelegt. Ist die Skulptur nach 2 Jahren nicht verkauft, kann sie kostenlos abgeholt werden.
Die Skulpturen können nach Rücksprache mit dem Veranstalter auch länger ausgestellt bleiben.

10. Abholung Skulpturen nach Ablauffrist

Nach der ersten Kontaktaufnahme bezüglich Rückholaktion der Skulptur:
Sollte die Skulptur innerhalb eines halben Jahres nicht abgeholt werden, gehen die Objekte in den Besitz der Bergbahnen Fiss über.

11. Versicherung

Jeder Künstler haftet selbst für eventuelle Unfälle bzw. hat selbst für eine passende Versicherung zu sorgen. Für etwaige Missstände gilt Warn - und Hinweispflicht seitens des Künstlers

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