Künstlersymposium – Plattling 2020
15. Juni bis 20. Juni 2020
Ausschreibung „Drachentöter Siegfried und/oder Hagen von Tronje“ Die Nibelungensage betrifft ganz Mitteleuropa mit der besonderen Bedeutung für Plattling (Kriemhild und Bischof Pilgrim treffen sich in Pledelingen, Nibelungenfestspiele Plattling, Nibelungenfest, Nibelungenskulpturenweg). Eingeladen wer-den Künstler, die sich am öffentlichen Wettbewerb beteiligen und von der Jury ausgewählt werden.
Die Wettbewerbsteilnehmer werden nach Plattling eingeladen und fertigen auf dem Stadtplatz ihre Skulpturen/Objekte. Die Kunstwerke werden Eigentum der Stadt Plattling und im öffentlichen Raum präsentiert.
Auslober: Stadt Plattling
Veranstalter: Stadt Plattling in Zusammenarbeit mit dem BBK Niederbayern und dem Nibelungenfestspielverein
Koordination und Durchführung: Hubert Huber, Ringstr. 1, D-94081 Fürstenzell Tel.: 08502/8250, Mail: info@huberthuber.de
Bewerbungsunterlagen:(einzureichen bis 13.03.2020 bei Hubert Huber)
Angaben zum künstlerischen Werdegang, Abbildungen von Projekten, die der Wettbewerbsaufgabe vergleichbar sind, auf max. 2 Seiten im Format DIN A4. Entwurf und kurze Beschreibung eines Kunstwerkes zum Thema sind erwünscht. Für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen erfolgt keine Kostenerstattung. Die eingereichten Unterlagen können auf eigene Kosten (Porto beilegen) zurückgefordert werden oder verbleiben beim Auslober.
Preisgericht:Über die Auswahl der Symposiumsteilnehmer entscheidet eine Jury, die sich aus Fach- und Sachpreisrichtern zusam-mensetzt. Das Ergebnis wird den Bewerbern Mitte März mitgeteilt. Die Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar. Der Auslober hat das Recht, Reproduktionen der Entwürfe im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Jury-entscheidung zu veröffentlichen.
Symposium
Das Symposium findet vom 15. bis 20. Juni 2020 in Plattling statt.(Anreise 14.6., Abreise 21.6.2020) Die Teilnehmer erhalten je € 2.500,- Künstlerhonorar und bis zu € 250,-Fahrtkostenerstattung. Die Unterbringung, Verpflegung und das benötigte Material wird vom Veranstalter übernommen. Werkzeuge sind von den Teilnehmern mitzubringen. Der Veranstalter hilft soweit wie möglich bei der Herstellung der Kunstwerke. Der eigene Versicherungsschutz (Berufshaftpflicht, Unfall- und Krankenversicherung) durch den Künstler ist verpflichtend.