Ziegeleistr. 46
86551 Aichach
Deutschland
Ausschreibung zum 28. Aichacher Kunstpreis 2021
Die Stadt Aichach und die Sparkasse Aichach-Schrobenhausen vergeben am Sonntag, den 19. September 2021, den 28. Aichacher Kunstpreis in Höhe von € 2.500.
Begleitend wird in der sog. SanDepot-Halle eine Ausstellung der jurierten Werke stattfinden. Zum Ende der Ausstellung, am Sonntag, den 24. Oktober 2021, wird durch den Kunstverein Aichach um 17.00 Uhr ein mit 500.- € dotierter Publikumspreis vergeben.
Die großzügigen Räumlichkeiten des SanDepot bieten vielfältige Möglichkeiten für alle Bereiche der Bildenden Kunst. Fotos der Ausstellungsräume finden Sie hier.
Das Juryverfahren ist zweistufig, wobei zur 1. Stufe (Fotojury) ausschließlich Fotos der Arbeiten in digitaler Form/Online eingereicht werden können.
Die zur 2. Stufe zugelassenen Künstler*innen müssen dann die entsprechenden Originalarbeiten einreichen.
Sonderbedingungen Corona
Der Kunstverein Aichach als Organisator des Aichacher Kunstpreises orientiert sich an den Verhaltensregeln und den geltenden Vorgaben zum Infektionsschutz. Für die Einlieferung der Arbeiten, die Preisverleihungen und den Besuch der Ausstellung gelten die mitgeteilten oder auf der Homepage des Kunstvereins Aichach publizierten aktuellen Zugangsregelungen.
Der Veranstalter behält sich vor, die Preisverleihung und/oder die Ausstellung bei Bedarf in digitaler Form/Online durchzuführen oder zeitlich zu verlegen.
1. Veranstalter
Stadt Aichach und Sparkasse Aichach-Schrobenhausen
in Zusammenarbeit mit dem Kunstverein Aichach e.V.
2. Zeit und Ort der Ausstellung
Sonntag, 19. September – Sonntag, 24. Oktober 2021
in der SanDepot-Halle, Donauwörther Str. 36, 86551 Aichach
Eröffnung mit Preisvergabe am Sonntag, den 19. September 2021 um 15.00 Uhr.
3. Zulassung
Alle Künstler*innen, die in Bayern wohnen oder in Bayern geboren sind, ausgenommen der*die Kunstpreisträger*in des Vorjahres. Künstler*innen, die sich mit einer Gemeinschaftsarbeit bewerben, können sich nicht zusätzlich alleine bewerben. (Ehe-)Partner müssen sich ggf. getrennt bewerben.
4. Anzahl der Arbeiten
Es kann nur eine Arbeit der letzten 3 Jahre eingereicht werden. Diese darf ggf. aus mehreren Teilen bestehen.
5. Bearbeitungsgebühr
Mit der 1. Bewerbungsstufe (Fotojury) ist eine Bearbeitungsgebühr von 15,- € pro Künstler zu entrichten.
Die Gebühr ist bis spätestens 28. Juli 2021 (Eingangsdatum) auf das Konto des Kunstvereins Aichach IBAN: DE67 7209 0000 0005 5240 83 mit dem Verwendungszweck „Kunstpreis 2021“ und der Namensangabe des/der Einreichenden zu überweisen (Bedingung für die Berechtigung zur Teilnahme). Im Falle einer Ausjurierung wird die Bearbeitungsgebühr nicht zurückerstattet.
Mitglieder des Kunstvereins Aichach sind von der Gebühr befreit.
6. Abgabe der Bewerbung und Einlieferung
Stufe 1: Fotojury - Abgabeschluss der Unterlagen ist Montag, 26. Juli 2021
Bewerbungsunterlagen
a)
Das Online-Einlieferungsformular für den 28. Aichacher Kunstpreis.
Das Formular ist hier aufrufbar. Titel, Technik, Maße, Ausrichtung des Fotos, Gewichte (bei Skulpturen) der eingereichten Arbeit(en) sind im Online-Formular verbindlich anzugeben. Nach dem vollständigen Ausfüllen wird das Formular als Bestätigung automatisch an die angegebene E-Mail Adresse des*der Teilnehmers*in versandt. Bei einer Einlieferung der Original-Arbeit(en) zur 2. Stufe müssen die Ausstellungsbedingungen durch den*die Künstler*in bzw. Bevollmächtigten per Unterschrift anerkannt werden.
b)
Maximal zwei aussagekräftige digitale Fotos der eingereichten Arbeit.
Die übermittelten Bilddateien müssen so abgespeichert sein, dass die Ausrichtung (oben/unten)
der abgebildeten Originalarbeit entspricht.
Bei mehrteiligen Arbeiten muss für die Jury der Umfang der Gesamtarbeit klar erkennbar sein.
Zulässige Dateiformate: .jpg, .pdf,. Maximale Größe je Datei 1,4MB
c)
Der Online-Einreichung muß eine Kurzvita mit Name, Adresse, Werdegang als Dokument angehängt werden.
Zulässige Dateiformate: .jpg, .pdf, .doc, .docx. Maximale Größe der Datei 1,4MB
Alle Künstler*innen werden in der 34. KW (16. – 20. August 2021) über das Ergebnis der 1. Stufe - Fotojury per E-Mail benachrichtigt.
Stufe 2: Einlieferung
Freitag, Samstag, 10. - 11. September 2021, jeweils von 14.00 bis 18.00 Uhr
in der SanDepot-Halle, Donauwörther Str. 36, 86551 Aichach
Der Veranstalter ist bereit, bei vorliegender Zustimmung auf dem Online-Formular, Kontaktdaten (ausschließlich) an andere Bewerber zu vermitteln, um die Einlieferung zu optimieren. Er kann für gestaffelte Anlieferungen/Aufbauarbeiten per E-mail oder telefonisch Zeitfenster zuweisen (s. Sonderbedingungen Corona).
Kennzeichnung: Alle Arbeiten müssen mit vollständig ausgefüllten Formularen und Anhängezetteln versehen sein. Diese werden als E-Mail-Anhang rechtzeitig vorab zugesandt und liegen auch bei der Einlieferung auf.
Vorbehalt Corona: Der Veranstalter behält sich vor, den Ablauf entsprechend den "Sonderbedingungen Corona" abzuändern.
7. Abholung
Abholung der ausjurierten Arbeiten:
Donnerstag, 16. September 2021, 17.00 bis 19.00 Uhr in der SanDepot-Halle.
Abholung der ausgestellten Arbeiten:
Sonntag, 24. Oktober 2021, 18.00 Uhr.
Vorbehalt Corona: Der Veranstalter behält sich vor, den Ablauf entsprechend den "Sonderbedingungen Corona" abzuändern.
8. Jury
Die Jury findet zweistufig in Form einer Fotojurierung (Stufe 1) mit nachfolgender Objektjurierung (Stufe 2) statt. Die Jury setzt sich aus mindestens einem*einer unabhängigen Kunstsachverständigen, einem*einer Vertreter*in der Stadt Aichach, der Sparkasse Aichach-Schrobenhausen, der Preisträgerin des Vorjahres und einem*einer Vertreter*in des Kunstvereins Aichach e.V. zusammen. Es besteht kein Einspruchsrecht gegen die Gruppierung der Veranstalter und die Entscheidung der Jury. Die Beschlüsse der Jury dürfen nicht kommentiert werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die oben genannte Jury bestimmt die Kunstpreisträgerin bzw. den Kunstpreisträger 2021.
9. Zustand der Arbeiten
Es darf keine Gefährdung des Publikums von den Werken ausgehen. Für Kleinplastiken müssen weißoder schwarz gestrichene Sockel mitgeliefert werden. Plastiken und Installationen sind selber aufzubauen. Die ggf. benötigten technischen Geräte und Einrichtungen sind von dem*der Künstler*in zu stellen.
10. Versicherung
Die Arbeiten sind für die Dauer der Ausstellung über die Ausstellungsversicherung des Kunstvereins Aichach versichert. Gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Ausstellungen wird keine Gewähr für gleichbleibende Klimabedingungen übernommen.
11. Veröffentlichungen
Mit der Einlieferung gibt der*die Künstler*in das Einverständnis zur kostenlosen Veröffentlichung im Zusammenhang mit der Ausstellung. Hierzu wird von jedem*jeder Künstler*in eine Kurzvita benötigt (s. Nr. 6 c). Von Abgaben an VG Bild Kunst ist der Kunstverein Aichach freigestellt.
12. Verkauf
Der Kunstverein Aichach erstellt eine Ausstellungs- und eine Preisliste.
Ein Verkauf von Arbeiten erfolgt zwischen Künstler*in und Käufer*in.
Im gegebenen Fall erstattet der*die Künstler*in dem Kunstverein Aichach e.V. eine Provision von 25% des durch den*die Künstler*in festgelegten Netto-Verkaufspreises (Mitglieder des Kunstvereins 20%). Für Irrtümer in der Preisliste wird keine Haftung übernommen.
13. Schlussbestimmungen
Ein aufgenommenes Werk kann vor Schluss der Ausstellung nicht zurückgezogen werden.
Der*die Preisträger*in des Kunstpreises wird nicht vorab informiert. Die Auszählung der Stimmen zum Publikumspreis endet unmittelbar vor der Vergabe.
14. Einverständniserklärung
Mit der Übermittlung des Online-Formulares und der digitalen Unterlagen erkennt der*die Künstler*in den Ausschreibungsmodus und die Ausstellungsbedingungen des 28. Aichacher Kunstpreisediesowie die hier abrufbaren Datenschutzbestimmungen an und erklärt sich damit einverstanden, dass der Kunstverein Aichach e.V. die Daten entsprechend dieser Richtlinien verwendet.
Aichach, im Mai 2021
Stadt Aichach · Klaus Habermann · 1. Bürgermeister
Sparkasse Aichach-Schrobenhausen· Birgit Cischek · Vorstandsvorsitzende
Kunstverein Aichach e.V. · Werner Plöckl · 1. Vorstand