Unterdorfstrasse 9 c/o Gemeinde Freienbach
8808 Pfäffikon SZ
Schweiz
Ausschreibung zum Höfner Skulpturensymposium
Vom 1. - 10. Juli 2022 findet nach vier Jahren Pause wieder in der Seeanlage in Pfäffikon SZ/CH das Höfner Skulpturensymposium statt. Wir suchen 10 professionelle Kunstschaffende aus dem deutschsprachigen Raum, die während 10 Tagen in Freiluftateliers je an einer neu zu erstellenden Skulptur arbeiten. Eine Jury wählt aus den eingegangenen Bewerbungen 10 Kunstschaffende aus. Die Teilnahme wird honoriert.
Bewerbungsunterlagen unter: www.skulpturensymposium.ch
Anmeldeschluss: 10. Dezember 2021, OK Höfner Skulpturensymposium 2022
Kontakt: kuko@freienbach.ch
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Die Kunstschaffenden müssen das benötigte Werkmaterial selber mitbringen.
Arbeits- und Präsenzzeit während der Öffnungszeiten: Ab 1.Juli täglich 10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 20.00 Uhr
Der Arbeitsprozess muss laufend sichtbar sein.
Die Kunstschaffenden können sich in Deutsch verständigen und sind an einem Austausch mit Besucher/innen interessiert. Sie lassen Interessierte am Entstehen des Werkes teilhaben.
Gesprächsbereitschaft bei Führungen von Erwachsenen und SchulklassenAufbau der Werke ab Donnerstag, 30. Juni 2022, 13.00 Uhr und Abbau bis Montag, 11. Juli 2022, 12.00 Uhr
Versicherung: Die Versicherung der ausgestellten Werke geht zu Lasten der Kunstschaffenden.
Die Einhaltung der allgemeinen Bedingungen von Anlagen der Gemeinde Freienbach. Höfner Skulpturensymposium, Kulturkommission der Gemeinde Freienbach,
Gemeindehaus Schloss, 8808 Pfäffikon SZ, Telefon 055 416 92 42, kuko@freienbach.ch, www.skulpturensymposium.ch
Ausserdem gelten speziell die folgenden Auflagen fĂĽr den Festplatz sowie die anschliessende Promenade im Ostteil der Seeanlage:
Das Befahren der Wiesenfläche mit schweren Motorfahrzeugen (auch Traktoren) ist strikte untersagt.
Auf Wiesenflächen dürfen keine Fahrzeuge und Anhänger abgestellt werden.
Dem Schutz der Bäume, Sträucher, Hecken sowie aller übrigen Bepflanzungen, Einrichtungen und Anlagenteile ist höchste Beachtung zu schenken (mechanische
Beschädigungen ausschliessen, genügend Abstand von Grill, Rechauds, Kaminen mit Hitze- und Rauchentwicklung, etc.).
Die Kiesflächen des Festplatzes und der Promenade dürfen keinesfalls, auch nicht während der Aufbau- und Abräumarbeiten, zum Parkieren von Fahrzeugen benutzt werden. Das Befahren des Festplatzes und notfalls der Promenade ist lediglich für das Ab- und Aufladen von Materialien gestattet.
Die Kunstschaffenden haben ihre Fahrzeuge auf den markierten Parkplätzen ausserhalb des Festplatzes abzustellen.
Für die Ausstellung empfehlen wir grössere, standfeste Skulpturen (Besichtigung des Platzes von Vorteil).
Das Einsetzen von Eisanankern/Nägel ist auf aufgrund der vielen Leitungen im Boden auf dem ganzen Areal verboten.