10. Symposium Fiss

„Aufgrund des erschwerten Leseflusses wird im gesamten Text auf die genderspezifische Schreibweise verzichtet.“

Kunst am Berg:

Vom 10. September - 02. Oktober 2022
Jeder Künstler sollte mindestens 2 Wochen anwesend sein. Individuelle Zeiteinteilung des Künstlers
ACHTUNG: NEUE ANMELDEZEITEN

1.Veranstalter
Fisser Bergbahnen GmbH, sowie verschiedene Sponsoren

2.Teilnehmer
Zum Symposium werden 13 Bildhauer sowie diverse andere Künstler eingeladen. Die Teilnehmer können als Einzelkünstler oder als Team arbeiten. Begleitpersonen können auf eigene Kosten mitgenommen werden. Sofern wir freie Schlafplätze für Begleitpersonen haben, betragen die Kosten pro Nacht/Person € 15,-. Verpflegung ist nicht inkludiert und muss auf eigene Kosten getragen werden. Enge Familienmitglieder (Ehe- oder Lebenspartner und Kinder) bekommen bei einem Besuch Freikarten für die Benützung der Bahn gestellt. Alle anderen Besucher (zB Freunde oder Verwandte) müssen eine Fahrkarte kaufen.

Teilnahmebedingungen:
Jene Teilnehmer die unter der Rubrik Bildhauer starten, müssen auch hauptberuflich Bildhauer sein. Hobby- bzw. Freizeitkünstler starten in einer anderen Kategorie.
Fotorechte für das Symposium liegen beim Veranstalter (für Werbung Fisser Bergbahnen und Symposium).

3. Termine

Ausschreibung

30. Mai 2022    Anmeldeschluss mit Lebenslauf, Portrait-Foto, Text,             Skizze, Modellfoto und Grösse der geplanten                 Skulptur, Website (wenn vorhanden)

06. Juni 2022     Auswahl der Teilnehmer durch OK

17. Juni 2022    Teilnahmebestätigung, resp. Absage an Bildhauer

 

Symposium

Ab 10. September 2022    Individuelle Anreise und Einrichten der Baustelle im Zeitrahmen ab 10.09.2022

Arbeiten an den Skulpturen von morgens bis abends    
individuelle Heimreise

Die Präsentation der fertiggestellten Skulpturen findet mit einem Rahmenprogramm, am 02. Oktober 2022 ab 11 Uhr im und um das Restaurant Bergdiamant statt.
Die Anwesenheit des Künstlers ist erwünscht.

Der Veranstalter übernimmt bei der Veranstaltung, für die
teilnehmenden Künstler, ein Frühstück und Mittagessen sowie je ein Getränk pro Mahlzeit

4. Skulpturen

Jedem Bildhauer wird, je nachdem, das Material in rohem Zustand zur
Verfügung gestellt.
Die angegebenen Maße vom Bildhauer können ungefähr berücksichtigt werden. Zusätzliches Material ist erlaubt, die Kosten gehen allerdings zu Lasten des Teilnehmers.

5. Auswahlkriterien

Die Entwürfe werden nachfolgenden Kriterien ausgesucht:
Idee und Originalität
Realisierbarkeit (Marmor / holzgerecht)
Technischer Aufwand
Gesamteindruck
Nutzung des zur Verfügung gestellten Materials

6. Ausrüstung

Es wird eine Stromzufuhr (220 Volt) sowie Druckluft (Anschluss siehe Foto) zur Verfügung gestellt.
Arbeitsplatz
Bagger oder ähnliches Fahrzeug vorhanden.
Restliches Werkzeug muss vom Bildhauer mitgebracht werden.
Somit muss jeder Künstler die benötigten Maschinen wie zb.
Schweißgerät, Motorsäge, Bohrmaschine, Schrauben,
Gewindestangen usw. selbst organisieren.
Zusätzliches Material oder spezielle Fahrten werden dem Künstler in Rechnung gestellt.


7. Arbeitszeiten

Von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Programmänderungen vorbehalten

8. Leistungen des Veranstalters

Übernachtung entweder im Panoramrestaurant BergDiamant auf 2400m Seehöhe oder im Tal – die Wahl der Unterkunft obliegt dem Veranstalter
Frühstück. Mittag- und Abendessen; ein Getränk zu jeder Mahlzeit, Menge der Getränke am Abend mit Absprache des Veranstalters
Rahmenprogramm
1x Marmorblock -
Arven-/Lärchenstamm

9. Bildhauerarbeiten

Die Skulpturen sind Eigentum des Bildhauers. Sie bleiben jedoch 2 Jahre nach ihrer Erstellung in Fiss und werden rund um das Restaurant
Bergdiamant an verschiedenen Plätzen im Freien ausgestellt. (Marmorkunstwerke 3 Jahre)
Der Standort wird vom Veranstalter bestimmt. Wird die Skulptur verkauft, gehen 10% des Verkaufspreises an die Fisser Bergbahnen. Die Materialkosten muss der Bildhauer dem Veranstalter zurückerstatten.
Der Preis der Skulptur wird vom Bildhauer festgelegt. Ist die Skulptur nach 2 Jahren nicht verkauft, kann sie kostenlos abgeholt werden.
Die Skulpturen können nach Rücksprache mit dem Veranstalter auch länger ausgestellt bleiben.

10. Abholung Skulpturen nach Ablauffrist
Nach der ersten Kontaktaufnahme bezüglich Rückholaktion der Skulptur:
Sollte die Skulptur innerhalb eines halben Jahres nicht abgeholt werden, gehen die Objekte in den Besitz der Bergbahnen Fiss über.

11. Versicherung

Jeder Künstler haftet selbst für eventuelle Unfälle bzw. hat selbst für
eine passende Versicherung zu sorgen. Für etwaige Missstände gilt
Warn - und Hinweispflicht seitens des Künstlers

Anschrift:
Fisser Bergbahnen
z. H. Martin Kaplja
Seilbahnstrasse 44
6533 Fiss

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