ifa - Ausstellungsförderung
Das ifa (Institut für Auslandsbeziehungen) fördert im Ausland stattfindende Ausstellungen zeitgenössischer deutscher sowie in Deutschland lebender Künstlerinnen und Künstler. Fördermittel können für Transport- und Reisekosten sowie die Miete für technisches Equipment beantragt werden.
Welche Bewerbungsunterlagen werden benötigt?
- Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, welches nach der digitalen Einreichung ausgedruckt und unterschrieben mit folgenden Unterlagen postalisch einzureichen ist (Bitte verwenden Sie zur Nutzung des digitalen Antragssystems den Browser Mozilla Firefox. Gegebenenfalls bitte den folgenden Link kopieren: https://ifa-ausstellungsfoerderung.antragsverwaltung.de/login.php)
- Schriftliche Einladung der ausländischen Ausstellungsinstitution
- Schriftliche Informationen über die Ausstellungsinstitution
- Ausstellungs- und Publikationsverzeichnis aller Künstlerinnen und Künstler, für die eine Förderung beantragt wird
- Bildmaterial in gedruckter Form (wie Kataloge, Fotos oder ähnliches) über das zu fördernde Projekt, und/oder über vorherige künstlerische Arbeiten (Anschauungsmaterial auf CD oder DVD kann nicht berücksichtigt werden. Ausnahmen: Performances und Videoarbeiten)
- Je drei Vergleichsangebote für Reise- und Transportkosten sowie gegebenenfalls für Mietkosten technischer Geräte zur Präsentation der Ausstellung
Es werden nur vollständig und fristgerecht eingereichte Bewerbungen auf dem Postweg zu den Sitzungen des Fachausschusses zugelassen. Nach der Abgabefrist eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt. Gültig ist der Poststempel. Die Unterlagen können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.