Landgraf-Friedrich-Str. 1
63075 Offenbach
Germany
Rumpenheimer Kunstpreis 2020
Veranstalter des Rumpenheimer Kunstpreises ist der Verein KUNST.ORT.RUMPENHEIM e.V.
Es wird nur eine/n Preisträger*in geben.
Der Preis ist dotiert mit 1.500€ (eintausendfünfhundert Euro).
Die Preisverleihung findet im Rahmen der Festveranstaltung zur Vernissage der Rumpenheimer Kunsttage am Freitag, den 18.09.2020, um 19.00 Uhr in der ev. Schlosskirche zu Rumpenheim statt.
Der RUMPENHEIMER KUNSTPREIS wird vergeben, um Künstler*innen mit herausragenden Ideen, Konzepten und Begabungen zu fördern und sie mit ihrer Arbeit öffentlich sichtbar zu machen. Wir wollen interessante Perspektiven und künstlerische Weiterentwicklung fördern und Bürgerinnen und Bürger unseres Ortes, der Stadt und der Region, für Positionen aktueller Kunst interessieren und ohne elitäre Anmaßung, nahe bringen. Nach der Vernissage und der Preisverleihung findet ein Empfang statt, zu dem der Veranstalter einlädt.Schirmherr der RUMPENHEIMER KUNSTTAGE ist Oberbürgermeister Dr. Felix Schwenke
ABLAUF 1 | VORGABEN
Die Bewerbung zur Teilnahme am RUMPENHEIMER KUNSTPREIS 2020 erfolgt durch die Zusendung des Anmeldeformulars bis zum Stichtag Donnerstag, 31.03.2020 auf die Email-Adresse: info@rumpenheimer-kunsttage.deAuf dem Anmeldeformular geben Sie bitte Ihre geplante Kunstrichtung an.Der Preis wird ausschließlich verliehen für eine künstlerische Arbeit, die sich auf den Innenraum der historischen Ev. Schlosskirche, Rumpenheim bezieht (ggf. kann ein Teil des Außengeländes mit einbezogen werden).Der Ausstellungszeitraum ist von Freitag, 18.09.2020 bis Freitag, 02.10.2020.Auf- und Abbauzeiten bzw. -tage müssen mit dem Veranstalter abgestimmt werden, sollen aber spätestens einen Tag vor der Vernissage bzw. einen Tag nach der Ausstellungszeit, also am Samstag, 03.10.2020, erfolgen.Die ev. Schlosskirche ist ein Baudenkmal aus dem Jahre 1761, das unter Denkmalschutz steht.Darum wird an dieser Stelle schon darauf hingewiesen, dass es ein absolutes Verbot gibt von Befestigungen, Halterungen etc., die einen Eingriff in die Bausubstanz bedeuten würden; also kein Bohren, kein Nageln, kein Schrauben!Über geplante Halterungs- und Hängevorrichtungen etc. ist Einvernehmen mit dem Veranstalter herzustellen. (Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss und Schadensersatzforderungen.)
Das bedeutet, dass sich Bewerber/innen mit der Situation in und an der Schlosskirche auseinander setzen müssen.
ABLAUF 2 | BEWERBUNG
Den Unterlagen sind ein Grundriss der Schlosskirche und beispielhafte Fotos von früheren Installationen und Ausstellungen beigefügt und stehen zum Download auf unserer Webseite www.rumpenheimer-kunsttage.de unter dem Menüpunkt Kontaktzur Verfügung.Der Veranstalter stellt keine Hilfsmittel wie Halte- oder Hängevorrichtungen, Sockel und dergleichen zu Verfügung. Unterstützung kann auf Anfrage überprüft werden.Sie können gerne Ihre Vorstellungen, Ideen und Vorhaben durch eigene Eindrücke bei Besuchen der Schlosskirche zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Schlosskirche vor Ort festigen und erweitern. Sie finden diese auf der Web-seite der Ev. Schlossgemeinde unter www.schlossgemeinde-rumpenheim.deDie Unterlagen zur Bewertung des Konzeptes durch die Jury sollen folgende Bestandteile haben: 1. Vita / Biografie max. 1 DIN A4-Seite2. max. eine DIN A4-Seite schriftliche Darstellung des Vorhabens3. Fotografien bzw. Fotomontage zur visuellen Darstellung des Vorhabens.Die Bilddatei sollte max. 2 MB umfassen und nicht kleiner als 300 KB sein. Die Bilddateien müssen klar zuzuordnen sein. Deshalb ist zu beachten, dass der Dateiname der eingereichten Fotos wie folgt lautet: Nachname – Vorname – Werkbezeichnung – laufende NummerDiese Unterlagen senden Sie bitte per Mail an die Adresse: info@rumpenheimer-kunsttage.deÜber diese Email-Adresse können bei Bedarf Informationstermine mit Verantwortlichen des Veranstalters vereinbart werden.
ABLAUF 3 | ENTSCHEIDUNGSFINDUNG
Ein Gremium aus Vorstandsmitgliedern des Vereins KUNST.ORT.RUMPENHEIM e.V. sowie des Kirchenvorstands der Ev. Schlosskirchengemeinde bildet die Jury. Die Jury wählt aus den eingesendeten Anmeldung den/die Gewin-ner*in aus. Der/die Gewinner*in wird gleichzeitig Preisträger/in des Rumpenheimer Kunstpreises werden.Der/die Preisträger*in wird spätestens am Donnerstag, 16.04.2020 informiert und zeitnah gebeten, sein/ihr Konzept der Jury persönlich vorzustellen und weiter zu erläutern. Vorgesehener Termin hierfür: Donnerstag, 23.04.2020, 18.00 Uhr.Zweit- und Drittplatzierte werden ebenfalls informiert. Im begründeten Verhinderungsfall werden sie in der Reihenfolge als Kandidaten für den Rumpenheimer Kunstpreis nominiert. Die Bewerber*innen, die nicht be-rücksichtigt werden konnten, werden ebenfalls umgehend informiert. Gegen die Entscheidung der Jury steht dem/der Künstler*in kein Einspruchsrecht zu. Die Jury wird die Nichtauszeichnung von Werken nicht begründen. Jurymitglieder sind zum Stillschweigen ver-pflichtet. Kriterium für die Jurierung ist ausschließlich die Bewertung der künstlerischen Leistung des einzelnen Werks für den spezifischen Ausstellungsort der Schlosskirche. Jeder Bewerber/jede Bewerberin erkennt diese Bedingungen an und erklärt seinen/ihren Einspruchverzicht gegen Entscheidungen der Jury.
ABLAUF 4 | PROGRAMM
Während der Ausstellungszeit finden weitere Veranstaltungen im Rahmen der RUMPENHEIMER KUNSTTAGE auch innerhalb der Schlosskirche statt. Dies ist grundsätzlich ein thematisch auf das Ausstellungsthema des/der Preisträgers/der Preisträgerin bezogener Gottesdienst, bei dem im Rahmen eines Dialogs mit den Anwesenden die künstlerische Arbeit reflektiert und vom Künstler/der Künstlerin erläutert wird.Die Anwesenheit und Mitwirkung ist hierbei erforderlich. (Sonntag, 20.09.2020, 10.00 Uhr) Die Anwesenheit ist ebenfalls erwünscht zu den Veranstaltungen zur Midissage (Freitag, 25.09.2020, 19.00 Uhr) sowie zur Finissage (Freitag, den 02.10.2020, 19.00 Uhr). Weitere Veranstaltungen wie Konzerte und Lesungen sind möglich.Der Verein KUNST.ORT.RUMPENHEIM e.V. arbeitet schon lange und vertrauensvoll mit der Pfarrerin unddem Kirchenvorstand der Ev. Schlossgemeinde zusammen. Die RUMPENHEIMER KUNSTTAGE sind aber weder eine kirchliche oder christlich-religiöse Veranstaltung, sondern sind konfessionell und weltanschaulich ungebunden und weltoffen. Wir erwarten jedoch einen respektvol-len Umgang mit den Werten, die unsere Gastgeberin, die Ev. Schlossgemeinde vertritt.
ABLAUF 5 | FORMALIA
Die ausgestellten Arbeiten sind im Rahmen einer Veranstaltungshaftpflicht versichert. (Näheres regelt der Versicherungsvertrag.)Wir arbeiten auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung nach Art. 15 EU – DSGVO. Alle persönlichen Daten, die im Rahmen der in der Anmeldung genannten gemacht werden, werden nur für die dort genannten Zwecke verwendet.Für Irrtümer bei Presseveröffentlichungen und Publikationen kann keine Haftung übernommen werden.Alle angegeben Termine sind ggf. zu überprüfen und rückzuversichern.