KÜNSTLERFÖRDERUNG DURCH TRUSTEE-PROGRAMM EHF 2010

Bewerbungsschluss: 30. April 2020
Ort: keine Residenzpflicht
Voraussetzungen: deutsche Staatsbürgerschaft, abgeschlossenes Studium (Meisterschüler*in)

Die Konrad-Adenauer-Stiftung vergibt im Rahmen ihres Künstlerförderungsprogamms Stipendien an bedürftige und besonders befähigte Künstler mit deutscher Staatsbürgerschaft. Die Finanzierung erfolgt durch das Trustee-Programm EHF 2010.

Insgesamt werden sechs einjährige Arbeitsstipendien im Bereich Bildende Kunst, zwei im Bereich Literatur, eines in der Sparte Komposition und eines in der Kategorie Tanz vergeben, die jeweils mit € 12.000 dotiert sind (bei monatlicher Auszahlung, Beginn April, Ende März des Folgejahres). Das Stipendium umfasst weiterhin die Teilnahme an einer Gruppenausstellung und für einen ausgewählten Künstler eine Solo-Show.

Voraussetzungen sind die deutsche Staatsbürgerschaft und ein in der Regel mit dem Meisterschüler abgeschlossenes Kunststudium an einer Hochschule/Akademie. Die Bewerbungsmappe beinhaltet eine formlose Bewerbung, einen Lebenslauf, Zeugnisse, eine Ausstellungsliste, Arbeitsproben in Papierform (Kopie) und die selbst formulierte Beschreibung des eigenen Arbeitsansatzes. Gutachten/Empfehlungen sind willkommen, aber keine Voraussetzung.

Der Förderungszeitraum beginnt immer im April des folgenden Jahres auf die Bewerbung. Nach einer Vorauswahl entscheidet ein Beirat um den Jahreswechsel über die Anträge.

Sie richten bis 30. April 2020 Ihre Bewerbung mit einem Lebenslauf und einer eigenen Beschreibung des Arbeitsansatzes auf dem elektronischen Weg an  Ihre aussagekräftige Mappe mit Abbildungen, Katalogen oder Ähnlichem können Sie bis 30. Juni 2020 auf postalischem Weg nachreichen.

Weitere Informationen gibt es unter kas.de.

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