Wandel – WandlungKunstwettbewerb der Diözese Eichstätt 2020/2021

Thema

Thema bzw. Leitmotto ist das vielschichtige Begriffspaar „Wandel –Wandlung“. Wandel und Wandlungen gehören zu den Urerfahrungen des Lebens. Die Wandlung ist Höhepunkt einer jeden katholischen Messfeier. Die Welt, die Gesellschaften wie auch die Religionen sind in stetigem Wandel und vollziehen auch augen-blicklich eine dramatische Wandlung. Wahrscheinlich werden unsere Welt und unsere Gesellschaften nach der augenblicklichen Krise nicht mehr dieselben sein. Auch die persönlichen Erfahrungen des individuellen Lebens sind von Wandel und Wandlungen geprägt, positiv wie negativ, schleichend oder dramatisch. So werden die Kunstschaffenden aufgerufen, sich mit der eigenen Persönlichkeit und Position in einer sich wandelnden Welt und Gesellschaft und mit einer Kirche im Wandel auseinanderzusetzen.

Ausrichtende

Träger des diözesanen Kunstwettbewerb-Projekts ist die Diözese Eichstätt, vertreten durch das General-vikariat. Veranstalter sind der Fachbereich Kultur und Denkmalpflege in Kooperation mit dem Diözesanbildungswerk.

Wettbewerbsbedingungen

Die eingereichten Arbeiten müssen das Wettbewerbsthema aufgreifen und sollen nicht älter als drei Jahre sein. Die Teilnehmenden müssen die eingereichten Arbeiten selbst ausgeführt haben. Eine Teamarbeit bei Entwurf und Ausführung ist zulässig, muss jedoch auf der Teilnahmeerklärung vermerkt werden.

Wettbewerbsanforderungen

Die geplante Präsentation der prämierten Arbeiten im Jahr 2021 im Domschatz- und Diözesanmuseum Eichstätt bedingt Format- und Gewichtsbeschränkungen. Gemälde und Grafiken können bis maximal 200 cm x 150 cm angenommen werden, Skulpturen und Plastiken bis zu einer maximalen Höhe von 150 cm. Das Gewicht muss eine einfache Handhabung erlauben, zu berücksichtigen ist insbesonde-re, dass sämtliche prämierten Exponate manuell in das im 3. OG gelegene Museum getragen werden müssen.

Zustand der Arbeiten

Alle Arbeiten müssen präsentationsfähig, in einwandfreiem Zustand und ggf. gerahmt und mit Hängevorrichtung versehen sein. Insbesondere von Skulpturen/Plastiken darf keine Gefährdung des Ausstellungspublikums ausgehen.

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