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München
Germany

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Kunst-am-Bau-Wettbewerb Neubau Krankenabteilung in der JVA München Stadelheim

Durchgeführt wird ein offenes Bewerbungsverfahren. Aus den eingegangenen Bewerbungen werden bis zu 10 Künstler*innen bzw. Künstlergruppen oder Arbeitsgemeinschaften zur Teilnahme an einem Einladungswettbewerb ausgewählt. Die Bewerbung junger Künstler*innen ist ausdrücklich erwünscht. Auch ohne explizites Kunst-am-Bau-Portfolio steht die Bewerbung den Künstler*innen offen.

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich professionelle bildende Künstler*innen und Künstler*innengruppen. Gruppen gelten als eine Bewerbung. Die Professionalität ist durch eine Vita mit Ausstellungs- bzw. Projektverzeichnis nachzuweisen. Sofern keine Ausbildung an einer Kunstakademie oder in einer entsprechenden Einrichtung vorliegt, muss das Ausstellungs- bzw. Projektverzeichnis eine kontinuierliche künstlerische Tätigkeit belegen, die professionellen Ansprüchen genügt.

Auf dem Gelände der JVA München wird eine Krankenabtei- lung errichtet (siehe auch Anlage 1 Lageplan). Als Baufeld vor- gesehen ist eine bisher als Lagerplatz genutzte Freifläche. Nördlich schließen die Werkhallen und ein Unterkunftsgebäude mit Spazierhof an. Im Süden befindet sich ein Rasensportplatz. Auf der Ostseite wird das Baufeld durch eine interne Straße begrenzt, entlang der eine ehemaligen Laufbahn sowie Sicherheitszaun, Sicherheitsstreifen und Anstaltsmauer verlaufen. Auf der Westseite liegen das Wäschereigebäude und die Löschwasserzentrale.

Im Rahmen der Errichtung des Neubaus der Krankenabteilung soll auch ein Kunst-am-Bau-Wettbewerb durchgeführt werden. Ziel dieses Wettbewerbes ist es, einen künstlerischen Entwurf für den Neubau zu erhalten, um somit zur Identitätsstiftung und Aufwertung des Standorts beizutragen. Als Standort für künstlerische Interventionen stehen grundsätzlich alle für den JVA-internen Personenkreis wahrnehmbaren Bereiche zur Verfügung. Als mögliche Kunstwerke vorstellbar sind plastische Werke bzw. dreidimensionale raumbezogene Installationen, Fassaden-, Wand- und Deckenarbeiten. Bei den Beiträgen für den Wettbewerb sind die sicherheitsrelevanten Belange der JVA zu berücksichtigen.

Für die Realisierung der Kunst am Bau steht ein Gesamtbetrag von 120.000 Euro (brutto) inklusive sämtlicher Kosten für Honorare, Material- und Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten zur Verfügung. Die Aufwandsentschädigung für die Teilnahme am Kunstwettbewerb (in der 2. Stufe) beträgt jeweils 2.250,00 Euro (brutto), sofern eine den Bedingungen der Auslobung entsprechende Arbeit eingereicht wird. Reisekosten werden nicht erstattet. Zusätzlich werden 8.500 € (brutto) als Preisgelder ausgelobt: 1. Preis: 5.000 Euro und 2. Preis: 3.500 Euro. Das pauschale Bearbeitungshonorar und auch das Preisgeld werden im Falle einer Weiterbeauftragung zur Realisierung des Kunstwerks auf das weitere Bearbeitungshonorar, bestehend aus Künstlerhonorar, Herstellungs- und Nebenkosten angerechnet.

Als Abgabefrist gilt der 05. Oktober 2020, 15:00 Uhr. Es gilt nicht das Datum des Poststempels. Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt online.

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