III. Offenen Pleinair-Werkstatt für Bildhauer (Svetlogorsk, Russland)

„Mirages des Badelebens“

Aufenthaltszeit: 15.08.-6.09.2018.


1.Vorbemerkung
Das staatlich geförderte Hermann Brachert-Haus und Museum als die einzige profilierte Einrichtung im Kaliningrader Gebiet, die sich mit der Erforschung, Bewahrung und Popularisierung der Bildhauerkunst befasst, schlägt die Durchführung des nachstehenden Pleinair-Projekts vor.

Das Projekt steht im Zusammenhang mit dem 25-jährigen Bestehen des Museums und bedeutet ‚Professionelle Bildhauer in Residenz’. Sein genügend breites Thema – „Mirages des Badelebens“ – vereint Bilder von erholungssuchenden Badegästen und einheimischen Bewohnern, ihre Beschäftigungen und ihren Habitus, und erlaubt den Künstlern, sich in absolut unterschiedlichen Genres auszudrücken. Stilrichtung sollte der Realismus sein. Das Ergebnis des dreiwöchigen Pleinairs sollen einige originale Steinplastiken aus Muschelkalk sein. Vereinigt durch dasselbe Material, das allgemeine Thema und die Objekt-Größe, versammeln sich die Künstler zu einem Bildhauer-Ensemble unter freiem Himmel. Das Pleinair „Mirages de Badelebens“ stellt ein Forum dar, auf dem sich die kreativen Ideen der Künstler zur Schaffung dekorativer Skulpturen und ihrer Verortung im realen Milieu verwirklichen lassen.


2. Ziele und Aufgaben des Pleinairs
Hauptziel des durchzuführenden Pleinairs:

  • Unterstützung und Entwicklung kultureller Traditionen und professioneller Bildhauerei;
  • Erweiterung der Museumssammlung und Popularisierung der zeitgenössischen Bildhauerkunst;
  • Herausbildung neuer touristischer Anziehungspunkte im kulturellen und künstlerischen Milieu der Region.


Aufgaben des Pleinairs

  • Schaffung angenehmer Bedingungen für die kreative Wechselwirkung der Bildhauer;
  • Stärkung der internationalen Kontakte;
  • Herausbildung einer neuen Sicht auf den umgebenden Lebensraum sowie ästhetische Erziehung der Bevölkerung;
  • Beitrag zum ‚Kunstraum’ des Gebiets mit Kunstwerken, Schaffung eines „Skulpturenparks“ auf dem Gelände des Museums;
  • Bekanntschaft mit zeitgenössischen künstlerischen Tendenzen.


3. Die administrativen Institutionen des Pleinairs

  • Regierung des Gebiets Kaliningrad
  • Ministerium für Kultur und Tourismus des Gebiets Kaliningrad


4. Die Organisatoren des Pleinairs
GBUK „Dom-muzej Germana Brachert“ (Herman Brachert-Haus und Museum)
 

5. Die Teilnehmer des Pleinairs, Ort und Zeit der Veranstaltung
Die Teilnehmer sollen professionelle Bildhauer sein.

Ort der Veranstaltung:
Russland, Gebiet Kaliningrad, Svetlogorsk-Otradnoe, H. Brachert-Haus und Musuem, Tokarev-Str. 7.


6. Verbindlichkeiten der Organisatoren:
Die Organisatoren verpflichten sich:

  • den Teilnehmern Hilfe bei der Visumsbeschaffung zu erweisen;
  • Arbeitsmaterial zur Verfügung zu stellen (Muschelkalk, ca. 80x80x100 Kubik-cm);
  • für die Ausstattung des Arbeitsplatzes zu sorgen: Elektroanschlüsse, Wasserzufuhr, Begleitmaterial und Mechanik;
  • Bohr- und Schleifmaschinen bereitzustellen sowie Zimmermannswerkzeug:
  • den Teilnehmern ein Exkursionsprogramm zu den Sehenswürdigkeiten des Kaliningrader Gebiets anzubieten;
  • eine Pressekonferenz mit Vertretern des SMI zu organisieren, ebenso wie Begegnungen der Pleinair-Teilnehmer mit der Bevölkerung;
  • für Unterstützung des Pleinairs durch mediale Information zu sorgen;
  • am Ende des Pleinairs jedem Teilnehmer ein Zertifikat auszustellen.


7. Verbindlichkeiten Teilnehmers am Symposium:

Die Teilnehmer verpflichten sich:

  • gemäß den Durchführungsbestimmungen des Pleinairs eine Skulptur innerhalb der vereinbarten Frist anzufertigen;
  • eigene elektrische und pneumatische Instrumente sowie Handgerät und persönliche Gegenstände zum Arbeitsschutz mitzuführen;
  • eine Unfallversicherung zu haben (ausgefüllt auf den Teilnehmer des Pleinairs).


8. Abschließende Regelungen:

  • Die hergestellten Werke (Skulpturen) sind Eigentum des Pleinair-Organisators, d.h. des GBUK „Dom-muzej G. Bracherta“, der das Recht hat, sie auf dem Gelände des Museums aufzustellen;
  • Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, Foto- und Video-Aufnahmen der angefertigten Objekte herzustellen und sie im Internet, in Print- und elektronischen Ausgaben zu plazieren.


Neben in der Regelung (siehe Anlage, Punkt 6) genannten Verpflichtungen des Museums, unterstützt das Generalkonsulat die Reise des/der Künstlerin bis zu 150 Euro. Unterkunft und Mittagessen ist für Künstler kostenlos.
Es ist kein zusätzliches Honorar vorgesehen.
 
Bitte schicken sie Ihre Bewerbungen per Mail mit einem kurzen CV und 3-5 Photographien der  Werke bis zum 10.06.2018.

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