Königsplatz 29 a
91126 Schwabach
Deutschland
Schwabacher Kunstpreis - »IM ZEICHEN DES GOLDES«
Die Kunstbiennale ortung knüpft an Schwabachs Tradition als Goldschlägerstadt an und stellt die Kunsttage deshalb unter das Motto »Im Zeichen des Goldes«.
Teilnahme
Wenn Sie teilnehmen möchten, bitten wir um die Zusendung von vier Fotos. Drei davon müssen Aufnahmen von Kunstwerken sein, die Ihre künstlerische Arbeitsweise erkennen lassen. Bei prozessualen/aktionsbetonten Arbeiten oder Performances empfiehlt sich zusätzlich die Bereitstellung eines Videos. Der Bezug zum Gestaltungsmittel Gold kann, muss jedoch dabei noch nicht deutlich werden. Das vierte Foto soll Sie in Ihrem Atelier/Ihrer Arbeitsumgebung zeigen. Ferner sind biografische Daten und maximal fünf wichtige Ausstellungsbeteiligungen auf einem DIN A4 Blatt (kein Katalog!) beizufügen. Bitte geben Sie bei der Bewerbung außerdem an, wie Sie auf die Ausschreibung aufmerksam geworden sind.
- Übermittlung der Bewerbungsunterlagen entweder schriftlich (Fotos bzw. Videos auf deutlich mit Ihrem Namen beschrifteter CD) oder per Datentransfer (wetransfer.com).
- Bitte keine Zusendung über E-Mail!
- Erforderliche Bildqualität: JPEG, mind. 300 dpi, ca. 1000 x 1500 Pixel (entspricht einem Format von ca. 9 x 13 cm).
- Bewerbungsschluss: 21. Januar 2019. Verspätet eingegangene Unterlagen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Eine Jury wählt aus den vorliegenden Bewerbungen 20 WettbewerbsteilnehmerInnen aus. Ende Januar werden alle BewerberInnen über die Entscheidung benachrichtigt. Für die ausgewählten KünstlerInnen folgt die Einladung zu einem Kolloquium am Samstag, 2. März 2019, bei dem die möglichen Ausstellungs- bzw. Gestaltungsorte besichtigt und vergeben werden.
Anschließend müssen bis 1. April die Konzeptideen eingereicht werden, die deutlich machen, welche Verbindung von Raum, Motto und künstlerischer Zielsetzung das Werk anstrebt. Auf dieser Grundlage wird abschließend über die Teilnahme am Kunstwettbewerb entschieden. Die zeitliche Umsetzung der Ausstellungskonzepte ist von den örtlichen Bedingungen abhängig und in Einzelabsprachen zu klären. Die Kunstobjekte müssen spätestens am Wochenende vor der Eröffnung (27./28. Juli) vollständig vor Ort installiert und am Montag, den 29. Juli fotografierbar sein.
Aufwandentschädigung
Die ausgewählten Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Aufwandsentschädigungen. Für Arbeiten, die in geschlossenen Räumen präsentiert werden sind 600 Euro vorgesehen. Künstlerische Arbeiten im Freien erhalten eine Pauschale in Höhe von 1.000 Euro.
Rechte
- Die präsentierten Werke bleiben Eigentum des Urhebers.
- Abbildungen der Werke können aktuell und künftig (bei folgenden „ortungen“) für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden. Die Arbeiten sollten verkäuflich sein. Verkaufte Kunstwerke müssen bis zum Ende von ortung 11. am Ausstellungsort belassen werden. Für alle Entscheidungen über die Teilnahmeberechtigung an dem Projekt und hinsichtlich der Vergabe des Kunstpreises ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Ansonsten ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand Schwabach.
- Mit der Gestaltung eines Raumes mit seinen Werken erkennen die Teilnehmenden die Teilnahmebedingungen an. Dazu gehört auch die Verpflichtung, die ausgestellten Werke bis zum angegebenen Zeitpunkt (20. August 2019) wieder abzuholen und die Gestaltung des Raumes rückgängig zu machen.
Versicherung
Ein Schaden kann nur im Rahmen der von der Stadt Schwabach abgeschlossenen Kunstversicherung reguliert werden.
Kunstpreis der Stadt Schwabach
Die Stadt Schwabach hat für die Schwabacher Kunsttage einen Kunstpreis in Höhe von 5.000 Euro ausgesetzt. Der Kunstpreis wird von einem Preisgericht vergeben.
Am Mittwoch, den 31. Juli 2019, beurteilt das Preisgericht die Kunstwerke und entscheidet über die Vergabe des Preises. Die Beschlüsse werden nicht öffentlich gefasst. Sie sind endgültig und nicht anfechtbar.
Verleihung des Kunstpreis
Die Preisverleihung und die Eröffnung der Kunsttage finden am Samstag, den 3. August 2019, um 11 Uhr statt.
Publikumspreis
Zum Abschluss der zweiwöchigen Biennale wird zudem ein Publikumspreis vergeben. Alle Besucherinnen und Besucher des Kunstparcours können darüber abstimmen, welche Kunststation und damit welche/r KünstlerIn den Preis erhalten soll.
Die Finissage und Vergabe des mit 2.500 Euro dotierten und von der Firma ratioplast GmbH gestifteten Publikumspreises findet am Sonntag, 18. August 2019, ab 17 Uhr statt.
Katalog
Zu ortung 11. erscheint ein Katalog, in dem die teilnehmenden KünstlerInnen sowie deren Werke/Objekte vorgestellt werden.
Ankauf
Wenn es die finanzielle Entwicklung zulässt, werden auch 2019 von der Stadt Schwabach Kunstwerke angekauft. Eine Entscheidung hierüber wird im Herbst 2019 getroffen.
Einzelausstellung
Die/Der PreisträgerIn erhält nach dem Kunst-Festival die Möglichkeit einer Einzelausstellung in der Städtischen Galerie Schwabach.