Künstlerische Gestaltung des Kreisverkehrs am Kersbacher Kreuz

Die Auswahl wird in einem zweiphasige Wettbewerb getroffen, bei dem in einer ersten (offenen) Phase skizzenhafte Konzepte in reduziertem Umfang eingereicht werden, anhand derer dann Teilnehmer für die weitere Wettbewerbsbearbeitung in der zweiten, nichtoffenen Phase ausgewählt werden. Die erste Phase besteht aus einem vorgeschalteten Ideenwettbewerb, in dem eine schriftliche Darstellung der Idee und eine Visualisierung der künstlerischen Vorstellung einzureichen ist. Die Einreichungen müssen mit einer fünfstelligen Referenznummer versehen, anonymisiert erfolgen.

Es wird das Erarbeiten eines Gesamtkonzeptes erwartet, welches sich mit dem Standort und der Gesamtsituation des Standortes auseinandersetzt. Es wird gewünscht, dass das Kunstwerk eigens für diesen Ort und die gestellte Aufgabe geschaffen wird. Das Kunstwerk unterliegt Einschränkungen bezüglich Größe und Form. Die Versorgung mit Strom und Wasser ist nicht möglich. Der Wartungs- und Pflegeaufwand sollte gering sein. Auf eine angemessene Außenwirkung ist zu achten. Wichtigstes Projektziel ist die Präsentation der Charakteristika der gesamten Region Landkreis Forchheim in künstlerischer Form. Diese Präsentation soll inspirierend und informierend auf die Besucher einwirken. Sie soll für die regionale Bevölkerung identitätsstiftend und für den Tourismus fördernd wirken. Das Projekt soll den Besuchern der Region in anspruchsvoller und innovativer Form einen positiven Ersteindruck vermitteln. Der Auslober versteht unter den Charakteristika der Region beispielsweise geologische Formationen, prägnante Bauobjekte, regionale Wahrzeichen, volkskundliche Phänomene, kulinarische Regionalprodukte.

Prämiert werden 10 Ideen, die die Auswahl für die zweite Sitzung bilden. Diese Prämierung beträgt 1.000 € Honorar pro Entwurf mit Beschreibung, Modell, Visualisierung, Kalkulation von Kosten und Honoraren für die Ausführung. Beim Siegerentwurf wird das Entwurfshonorar bei Ausführung des Entwurfs auf das Gesamthonorar angerechnet. Die gesamte Leistung inklusive der technischen Installierung darf die festgesetzte Obergrenze von 64.000,00 € brutto inkl. aller technischen Rahmenbedingungen nicht überschreiten.

Die schriftliche Darstellung für den Ideenwettbewerb mit Visualisierung (Phase I) muss bis spätestens 30. 06.2019 per Post erfolgen.

Rückfragen können bis 23.04.2019 an den Auslober erfolgen. Sie müssen schriftlich, auf dem Postweg oder per Mail beim Landratsamt Forchheim gerichtet werden. Weitere Informationen gibt es unter lra-fo.de.

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