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Atelierförderprogramm 2021/2022 des Bayr. Staatsministeriums

Der Freistaat verleiht in jedem Jahr bis zu 16 Kunstförderpreise zu je 6.000 Euro an Künstler unter 40 Jahren (bildende Künstler, Musiker, darstellende Künstler und Schriftsteller), die ihre Ausbildung abgeschlossen haben, über außergewöhnliche Begabung verfügen und hervorragende Leistungen vorweisen können.

Die Bewerber müssen von bestimmten Einrichtungen (Akademien, Berufsverbände, Staatsgemäldesammlungen, Verlage, Theater) oder vom jeweiligen Gutachterausschuss des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vorgeschlagen werden. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich.

Die Preisträger, die ihren ersten Wohnsitz und Schaffensmittelpunkt seit mindestens zwei Jahren in Bayern haben müssen, werden vom Gutachterausschuss ausgewählt. Die endgültige Entscheidung trifft der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst aufgrund der Ausschussempfehlungen.

Die Bewerbungen sind nicht beim Staatsministerium, sondern bei der Regierung vorzulegen, in deren Bezirk sich der Hauptwohnsitz der Bewerberin oder des Bewerbers befindet.

Darüber hinaus sollten die vorzulegenden künstlerischen Unterlagen maximal zwei Jahre alt sein.

Alle Unterlagen, AnsprechpartnerInnen bei den Regierungen, Merkblatt und Bewerbungsbogen stehen auf den Internetseiten des Ministeriums zum Downloaden (und Ausfüllen) bereit:
https://www.stmwk.bayern.de/kunst-und-kultur/foerderung/kuenstlerfoerder...

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