Kapellenweg 5
54617 Welchenhausen
Germany
Internationales Bildhauersymposium Dreiländereck 2019
Auslobung
Das Symposium wird von dem gemeinnützigen „Museumsverein wArtehalle Welchenhausen e.V.“ ausgelobt. Der Museumsverein wArtehalle Welchenhausen e.V. besteht seit 2002. Zweck des Vereins ist die Förderung der Kunst und Kultur am Dreiländereck Belgien-Luxemburg-Deutschland und die Vertiefung des Kunstinteresses innerhalb der Bevölkerung. Informationen über den Verein: http://www.artehallewelchenhausen.de/
Idee und Konzept
Ziel des Symposiums ist die Schaffung eines grenzübergreifenden Skulpturenweges im Ourtal und der umliegenden Landschaft am Dreiländereck. Mit dem Symposium wird ein Zeichen zum weiteren Zusammenwachsen der Region gesetzt. Die Eröffnungs- und Abschlussveranstaltungen werden gemeinsam mit Vertretern der Großregion aus Belgien, Luxemburg und Deutschland gestaltet.
Das Symposium findet in der Nähe des Dreiländerecks Belgien/Luxemburg/Deutschland in dem Ort Welchenhausen vom 13.07.2019 bis zum 10.08.2019 statt.
Die Anreise erfolgt am 12.07.2019, die Abreise am 11.08.2019. Das Künstlerhonorar beträgt 5.000 Euro. Für die ordnungsgemäße Versteuerung mit Umsatz- und Einkommenssteuer haben alle Künstler/innen selbst zu sorgen. Unterkunft, Verpflegung und Materialkosten übernimmt der Veranstalter. Die Skulpturen gehen nach Fertigstellung in das Eigentum der Verbandsgemeinde Arzfeld über. Die Skulpturen in Luxemburg und Belgien gehen als Leihgaben an die dortigen Verbandsgemeinden. Parallel zum Symposium wird eine gemeinsame Skulpturenausstellung der teilnehmenden Künstler/innen in der wArtehalle in Welchenhausen stattfinden.
Auswahlverfahren
Das Bewerbungsverfahren wird in zwei Phasen ausgeschrieben: In der ersten Phase bewerben sich die Künstler/innen bis zum 01.10.2018 durch Einsendung der geforderten Unterlagen. Von der Jury ausgewählte Künstler/innen werden in die zweite Phase eingeladen. In der zweiten Phase muss bis zum 20.12.2018 ein Entwurf, eine Ideenskizze eingereicht werden. Die von der Jury ausgewählten Künstler/innen werden bis Ende Januar 2019 benachrichtigt und zu dem Symposium eingeladen. Mit Abgabe der Bewerbung erkennt jede/r Künstler/in die Bedingungen der Ausschreibung an.
Skulpturen
Erwünscht sind Entwürfe, die sowohl als Einzelskulptur oder auch als mehrteilige Arbeit ausgeführt werden können. Die Skulpturen oder Objekte müssen so gestaltet sein, dass von ihnen keine Verletzungsgefahr ausgehen kann.
Die Fundamente werden vom Veranstalter gefertigt, nach Angaben des Künstlers und gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Statikers. Ebenfalls werden natürlich die Material-, Transport- und Krankosten zum Aufstellen der Skulpturen vom Veranstalter übernommen.
Es ist zu beachten, dass die Skulpturen/Objekte von den Teilnehmer/innen des Symposiums selber und vor Ort und in dem vorgegebenen Zeitrahmen ausgeführt werden müssen. Dazu sollte auch das entsprechende Werkzeug, die erforderlichen Maschinen selbst mitgebracht werden. Druckluft und Strom wird gestellt. Die Künstler/innen verpflichten sich, während des Symposiums an den Wochentagen sowie bei der Eröffnungs- und Abschlussveranstaltung anwesend zu sein.
Material
Zur Verfügung gestellt werden ca. 4 m³ roter Eifelsandstein. Es besteht die Möglichkeit, bis zu vier Sägeschnitte ausführen zu lassen. Ebenso ist die Arbeit möglich in den Materialien: Stahl/Stein, Holz/Stein oder Cortenstahl. Durch das zusätzliche Material darf jedoch der Gesamtmaterialetat pro Künstler/in nicht überschritten werden. Die genauen Details dazu werden in der zweiten Wettbewerbsstufe bekannt gegeben. Besonderer Wert wird auf Witterungsbeständigkeit und Haltbarkeit gelegt. Die ausgeführten Arbeiten dürfen keine weiteren Pflege- bzw. Wartungsmaßnahmen erfordern.