FÖRDERPREIS „KATALOGE FÜR JUNGE KÜNSTLER"
Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung hat 1982 das Programm „Kataloge für junge Künstler" eingerichtet. Jährlich werden drei Ausstellungsvorhaben und die dazu gehörigen Kataloge gefördert.
Gefördert wird ein Katalog in Verbindung mit einer Ausstellung. Anträge, die sich ausschließlich auf eine Ausstellung oder einen Katalog beziehen, können nicht berücksichtigt werden. Das geplante Ausstellungsvorhaben muss in Deutschland angesiedelt sein. Es sollte sich dabei um die erste größere Ausstellung eines jungen Künstlers handeln. Der Künstler sollte nicht älter als 35 Jahre sein. Bestandteil des Katalogs können auch andere Dokumentationsmedien, zum Beispiel CD-ROM oder DVD/Video sein.
In Ausnahmefällen können Katalog und Ausstellung einer Künstlergemeinschaft gefördert werden, wenn sich diese selbst seit längerem als Gruppe definiert. Sammelausstellungen oder Ausstellungen studentischer Arbeiten werden nicht gefördert.
Antragsteller kann jeder öffentliche oder kommunale Ausstellungsträger in Deutschland sein. Eigenbewerbungen von Künstlern sind nicht möglich. Private Einrichtungen können gefördert werden, soweit sie gemeinnützig sind. Die Förderung kommerzieller Einrichtungen ist ausgeschlossen.
Die Stiftung fördert Katalog und Ausstellung mit insgesamt bis zu 25.000 €. Sie erwartet eine Mitfinanzierung sowohl der Ausstellung als auch des Katalogs durch den Antragsteller in Höhe von mindestens einem Viertel der Gesamtkosten. Die jeweils für Katalog und Ausstellung beantragten Fördermittel sind nicht wechselseitig deckungsfähig.
Einsendeschluss ist der 15. September 2020.
Weitere Informationen sowie die Förderanträge gibt es unter krupp-stiftung.de.